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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87   

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https://dejure.org/1990,511
BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87 (https://dejure.org/1990,511)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87 (https://dejure.org/1990,511)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 1990 - 2 BvR 1462/87 (https://dejure.org/1990,511)
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Auferlegung gemeinnütziger Arbeit

Auflage nach § 56b Abs. 2 Nr. 3 StGB berührt nicht den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 2, Abs. 3 GG, Abgrenzung von "Zwangsarbeit", hier: Abwendung der Vollstreckung einer an sich verwirkten Freiheitsstrafe (vgl. Art. 4 Abs. 3 a MRK)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auflagen - Auferlegung gemeinnütziger Leistungen - Schutzbereich der Berufsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 2, Abs. 3; StGB § 56b Abs. 2 Nr. 3
    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 83, 119
  • NJW 1991, 1043
  • NStZ 1991, 181
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87
    Die Gründe, aus denen das Bundesverfassungsgericht bei einer Weisung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 JGG einen Verstoß gegen Art. 12 Abs. 2 und 3 GG verneint hat (BVerfGE 74, 102 [BVerfG 13.01.1987 - 2 BvR 209/84]), seien auf die verfassungsrechtliche Beurteilung einer Arbeitsauflage für Erwachsene nach § 56 b Abs. 2 Nr. 3 StGB allerdings nur zum Teil übertragbar.

    Eine Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit nach § 56 b Abs. 2 Nr. 3 StGB unterscheide sich nicht so wesentlich von Erziehungsmaßregeln nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 JGG, daß eine andere Einschätzung als im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1987 (BVerfGE 74, 102 [BVerfG 13.01.1987 - 2 BvR 209/84]) gerechtfertigt wäre.

    a) Der Senat hat in seinem Beschluß vom 13. Januar 1987 (BVerfGE 74, 102 [BVerfG 13.01.1987 - 2 BvR 209/84]) ausgeführt, die normative Bedeutung und Tragweite der genannten Verfassungsvorschriften lasse sich nicht allein vom gängigen Wortsinn her erfassen; sie zu ergründen verlange vielmehr einen Blick auf das rechtliche und historische Umfeld der Entstehung der Verfassungsbestimmung sowie auf ihre Zielrichtung, wie sie sich in den Beratungen dargestellt und wie sie schließlich im Normzusammenhang ihren Ausdruck gefunden habe (a.a.O., S. 116).

    Voraussetzungen, Ziele und Begrenzungen der Auflage werden in den §§ 56, 56 a, 56 b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB so ausführlich geregelt, wie es in einem notwendig abstrakt formulierten Gesetz verfassungsrechtlich geboten ist (vgl. für § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 JGG: BVerfGE 74, 102 (126) [BVerfG 13.01.1987 - 2 BvR 209/84]).

    Sie ermächtigt nicht zur Auferlegung solcher Arbeitsleistungen, die die Zuweisung eines Berufs, eines Arbeitsplatzes oder einer Ausbildungsstätte enthalten oder den Betroffenen sonst an der Wahrnehmung seiner Rechte aus Art. 12 Abs. 1 GG hindern (BVerfGE 58, 358 (365) [BVerfG 21.10.1981 - 1 BvR 52/81]; 74, 102 (125 f. [BVerfG 13.01.1987 - 2 BvR 209/84])).

    Die Auflage wird durch die mit dieser Bestimmung verfolgten Normzwecke gerechtfertigt und in einer dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechenden Weise durch die für alle Auflagen geltenden Schranken (§ 56 b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) eingegrenzt (BVerfGE 74, 102 (126) [BVerfG 13.01.1987 - 2 BvR 209/84]).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87
    c) In der dargelegten Begrenzung stimmt der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 2 und 3 GG mit dem auch für die Auslegung der Grundrechte bedeutsamen Standard der völkerrechtlich garantierten Menschenrechte (vgl. BVerfGE 74, 358 (370)) überein.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87
    § 56 b Abs. 2 Nr. 3 StGB verletzt nicht das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG; dabei kann dahinstehen, ob sich das Gebot der gesetzlichen Bestimmtheit einer Strafnorm nach Art. 103 Abs. 2 GG nur auf die Voraussetzungen der Strafe und auf diese selbst (BVerfGE 45, 363 (370) [BVerfG 21.06.1977 - 2 BvR 308/77]) bezieht oder ob es auch für andere Reaktionen auf strafbares Verhalten wie Maßregeln oder Nebenfolgen gilt.
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Bewährungsauflage

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87
    Sie ermächtigt nicht zur Auferlegung solcher Arbeitsleistungen, die die Zuweisung eines Berufs, eines Arbeitsplatzes oder einer Ausbildungsstätte enthalten oder den Betroffenen sonst an der Wahrnehmung seiner Rechte aus Art. 12 Abs. 1 GG hindern (BVerfGE 58, 358 (365) [BVerfG 21.10.1981 - 1 BvR 52/81]; 74, 102 (125 f. [BVerfG 13.01.1987 - 2 BvR 209/84])).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Allerdings beeinflussen die Gewährleistungen der Konvention in der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Auslegung der Grundrechte und sind bei der Auslegung des innerstaatlichen Rechts von den Fachgerichten zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 83, 119 ; 111, 307 ).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 83, 119 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ff.).
  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    b) Gleichwohl besitzen die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verfassungsrechtliche Bedeutung, indem sie die Auslegung der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes beeinflussen (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 83, 119 ; 111, 307 ; 120, 180 ; 128, 326 ; BVerfGK 3, 4 ; 9, 174 ; 10, 66 ; 10, 234 ; 20, 234 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1210
BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90 (https://dejure.org/1990,1210)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1990 - 3 StR 160/90 (https://dejure.org/1990,1210)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1990 - 3 StR 160/90 (https://dejure.org/1990,1210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung der Strafverfolgung bei der fortgesetzten Handlung - Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2 § 263
    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 181
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90
    Die tatsächlichen Besonderheiten und ihre tatrichterliche Wertung unterscheiden die Fallgestaltung von denen, die den Entscheidungen in BGHSt 36, 320 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89] und BGHR vor § 1 StGB f H Gesamtvorsatz 17-23 zugrundeliegen.
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90
    Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 36, 105, 111 m.w.N.; BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90
    Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 36, 105, 111 m.w.N.; BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35).
  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90
    Auch dann, wenn sich diese Anschuldigungen als haltlos erweisen, darf eine belastende Zurechnung bei der Strafzumessung grundsätzlich nicht erfolgen (BGH, Beschluß vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90
    Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 36, 105, 111 m.w.N.; BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35).
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90
    Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt entschieden, daß zusätzliche Umstände im Rahmen einer Falschbelastung - wie z.B. eine Verleumdung oder Herabwürdigung (BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 5) oder die Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung (BGH NStZ 1988, 35) - eine Strafschärfung rechtfertigen, wenn - wie auch im vorliegenden Fall - sich das Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu mißbilligenden Einstellung darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 4 m.w.H.; s. auch BGH MDR 1980, 240 f.).
  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87

    Vereidigung nach berechtigter Zeugnisverweigerung während der Aussage

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90
    Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt entschieden, daß zusätzliche Umstände im Rahmen einer Falschbelastung - wie z.B. eine Verleumdung oder Herabwürdigung (BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 5) oder die Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung (BGH NStZ 1988, 35) - eine Strafschärfung rechtfertigen, wenn - wie auch im vorliegenden Fall - sich das Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu mißbilligenden Einstellung darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 4 m.w.H.; s. auch BGH MDR 1980, 240 f.).
  • BGH, 11.05.1989 - 1 StR 184/89

    Strafzumessung - Straferhöhung - Leugnen der Tatbeteiligung - Mittäter -

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90
    Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt entschieden, daß zusätzliche Umstände im Rahmen einer Falschbelastung - wie z.B. eine Verleumdung oder Herabwürdigung (BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 5) oder die Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung (BGH NStZ 1988, 35) - eine Strafschärfung rechtfertigen, wenn - wie auch im vorliegenden Fall - sich das Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu mißbilligenden Einstellung darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 4 m.w.H.; s. auch BGH MDR 1980, 240 f.).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89

    Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90
    Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt entschieden, daß zusätzliche Umstände im Rahmen einer Falschbelastung - wie z.B. eine Verleumdung oder Herabwürdigung (BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 5) oder die Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung (BGH NStZ 1988, 35) - eine Strafschärfung rechtfertigen, wenn - wie auch im vorliegenden Fall - sich das Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu mißbilligenden Einstellung darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 4 m.w.H.; s. auch BGH MDR 1980, 240 f.).
  • OLG Hamm, 11.01.2006 - 2 Ws 319/05

    falsche Verdächtigung; Amtsträger; Beweiswürdigung; Nichteröffnung

    Münchener Kommentar, StGB 1. Auf!., § 164 Rdnr. 25; Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl. § 164 Rdnr. 5 jeweils m.w.N.; BGH, Urt. V. 14. November 1990 - 3 StR 160/90 in BGHR StGB § 46 II "Verteidigungsverhalten" Nr. 10; BGH, Beschl. v. 28. November 20004 StR 488/00 in StV 2001, 618; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. August 1991 - 5 Ss 232/91 -76/911 in NJW 1992, 1119,1120; BayObLG, Beschl. v. 21.5.1985 - Rreg.

    Diese Rechtsprechung zur strafschärfenden Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeschuldigten lässt sich im Rahmen der Strafzumessung (vgl. BGH, Urt. v. 9. September 1987 - 3 StR 307/87 in BGHR, StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 1; BGH, Beschl. v. 11. Mai 1989 - 1 StR 184/89 in BGHR, StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 5; BGH, Beschl. v. 25. April 1990 - 3 StR 85/90 in BGHR, StGB § 46 II, Verteidigungsverhalten 8 und BGH, Urt. v. 14. November 1990 - 3 StR 160/90 a.a.O.) nur darauf stützen, dass der Angeschuldigte über seine Einlassung vom 7. Juli 2003 hinaus in der Hauptverhandlung vom 9. Juli 2003 in erheblicher Weise zum Nachteil des Zeugen S. auf die Beweisaufnahme eingewirkt hat.

  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch

    Wenn der Angeklagte die Taten leugnet, bagatellisiert oder einem anderen die Schuld an der Tat zuschiebt, ist dies grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8, 9, 10).

    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10).

  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 200/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Grenzen

    Wenn der Angeklagte die Taten leugnet, bagatellisiert oder einem anderen die Schuld an der Tat zuschiebt, ist dies grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8; Beschluss vom 27. Juni 1990 - 2 StR 256/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 9; Urteil vom 14. November 1990 - 3 StR 160/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, aaO; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Soweit der 3. Strafsenat in seinem Urteil vom 14. November 1990 (3 StR 160/90 = wistra 1991, 177) die Annahme eines fortgesetzten Abrechnungsbetruges als vertretbare tatrichterliche Würdigung hingenommen hat, ist dies unter den dort vorliegenden besonderen Umständen zu sehen, die hier nicht gegeben sind.

    Eine Geldstrafe kommt nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die nach den bisherigen Feststellungen nicht gegeben sind, in Betracht (vgl. BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH wistra 1991, 177; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 mit Freiheitsstrafen von jeweils zwei und drei Jahren).

  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

    Wenn der Angeklagte die Taten leugnet, bagatellisiert oder einem anderen die Schuld an der Tat zuschiebt, ist dies grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8, 9, 10).

    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482).

  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    Die Rechtsprechung des 4. Strafsenats, der - im Gegensatz zum Urteil des 3. Strafsenats vom 14. November 1990 - 3 StR 160/90 = wistra 1991, 177 - in allen bisher von ihm entschiedenen Fällen quartalsweiser betrügerischer Abrechnung durch Kassenärzte die Annahme eines (vorweg gefaßten oder erweiterten) Gesamtvorsatzes beanstandet hat.
  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14

    Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen

    Die besonders verwerfliche Einstellung des Angeklagten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. November 1990 - 3 StR 160/90, NStZ 1991, 181, 182) kommt dabei augenfällig dadurch zum Ausdruck, dass dieser seinen eigenen Sohn, der ihm ergeben (UA S. 8) und durch den Verlust der Mutter sowie die vom Angeklagten "energisch" befohlene Mitwirkung beim Wegtragen der Leiche und der Säuberung des Tatorts ohnehin traumatisiert war, als Alleinverantwortlichen für die Vergiftung und Tötung der Mutter bezeichnet hat.
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91

    Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem

    Zwar wird man bei einer Bezifferung des Schadens in diesen Fällen nicht umhin kommen, Kostenfaktoren, die einer Festbetragsregelung zugrunde liegen mögen, als Grundlage der notwendigen Schätzung zu berücksichtigen (vgl. dazu BGHSt 36, 320, 328 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH NJW 1958, 1244; BGH wistra 1991, 177).
  • BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00

    Verteidigungsverhalten des Angeklagten und Strafzumessung

    Daß der Angeklagte versucht hat, S., soweit es die Fälle II 1 (Diebstahl) und 3 bis 6 (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge) der Urteilsgründe betrifft, "als Haupttäterin vorzuschieben, "vermag allein die Annahme einer rechtsfeindlichen Gesinnung des Angeklagten nicht zu rechtfertigen; denn es ist einem eine Straftat leugnenden Angeklagten unbenommen, sich damit zu verteidigen, daß er anderen die Schuld an der Tat zuschiebt (vgl. BGH aaO; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10).

    Zwar können zusätzliche Umstände im Rahmen einer Falschbelastung, etwa eine Verleumdung oder Herabwürdigung (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 5) oder die Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung (BGH NStZ 1988.35) eine Strafschärfung rechtfertigen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10).

  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93

    Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den sonstigen vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen des kassenärztlichen Abrechnungsbetruges (vgl. z.B. BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz 17 = wistra 1990, 146; wistra 1991, 177; NStZ 1992, 436; wistra 1992, 296).
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 532/12

    Zulässiges Verteidigungsverhalten (Berufen auf Notwehr); Doppelverwertungsverbot

  • BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07

    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung zulässigen

  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

  • BGH, 07.12.2021 - 3 StR 411/21

    Leugnen der Tat als grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten

  • BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91

    Gesamtvorsatz bei der falschen quartalsmäßigen kassenärztlichen Abrechnung -

  • BGH, 04.10.1994 - 5 StR 352/94

    Strafzumessung - Persönliche Herabwürdigung - Tatbestreitung - Strafschärfung

  • OLG Koblenz, 10.10.1994 - 1 Ss 291/94

    Entlastungszeugen; Unschuldsvermutung; Ausschöpfung der Beweismittel;

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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1452/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8996
BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1452/87 (https://dejure.org/1990,8996)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.1990 - 2 BvR 1452/87 (https://dejure.org/1990,8996)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 1990 - 2 BvR 1452/87 (https://dejure.org/1990,8996)
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Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 181
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